Daimler als Warenzeichen geschützt

  • Datum
    29. September 1899
  • Beschreibung
    Die DMG meldet den Namen "Daimler" beim Kaiserlichen Patentamt als Warenzeichen an. Die Eintragung als Schutzmarke erfolgt am 4. Dezember.
Original-Warenzeichentwurf der Daimler-Motoren-Gesellschaft, ca. 1897. Er wurde nicht umgesetzt. Zu erkennen ist der Anspruch Daimlers einer universellen Motorisierung zu Lande (Automobil), zu Wasser (Boot) und in der Luft (Lenkballon)
A49268
Warenzeichentwurf
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